Private Haftpflichtversicherung

Wozu braucht man eine Privathaftpflichtversicherung?

Nicht grundlos ist die Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür geradestehen. Die Privathaftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn du einem anderen einen Personen- oder Sachschaden zufügst.
Schmeißt du also das Handy deines Freundes versehentlich herunter, bist du dafür verantwortlich, dass der Schaden ersetzt wird. Bei solchen Schäden mag die Schadenhöhe nicht sonderlich hoch sein. Doch wie sieht es aus, wenn du mit deinem Fahrrad um die Ecke flitzt und versehentlich jemanden ins Krankenhaus beförderst? Dann reden wir schnell über andere Summen.
Aber auch im Sachschadenbereich können die Summen schnell deinen finanziellen Rahmen sprengen. Dabei brauchen wir gar nicht über das ausweichende Auto sprechen, weil du gerade nicht richtig geschaut hast, als du über die Straße gegangen bist. Es reicht schon, wenn man einen fremden beruflichen oder privaten Schlüssel verliert und am Ende die ganze Schließanlage für zick tausende Euro ausgetauscht werden muss.  

Was macht die Private-Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich gibt es sehr viele verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen. Die bekannteste ist vermutlich die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Privathaftpflichtversicherung. Unterm Strich machen aber alle dasselbe, jedoch eben für unterschiedliche Lebensbereiche.

Wenn ein Schaden eingetreten ist oder man dir vorwirft, einen Schaden verursacht zu haben, wende dich am besten sofort an deinen Versicherungsmakler oder direkt an deinen Haftpflichtversicherer.

Der Haftpflichtversicherer übernimmt dann die komplette Korrespondenz mit dem Anspruchsteller für dich. Hierbei macht er folgende grundlegende Dinge:

Sollte dies der Fall sein, so wird er folgendes tun:

Sollte sich im Zuge der Haftungsfrage herausstellen, dass du schlichtweg unschuldig bist oder dir jemand einfach zu tief in die Tasche greifen möchte, so verteidigt dich dein Haftpflichtversicherer. Und das notfalls auch vor Gericht! (passive Rechtsschutzfunktion) 

Wer kann alles in meiner Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden?

Moderne Familien-Tarife versichern heutzutage auch deine Eltern oder Großeltern sofern sie mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben. Besonders klasse ist der Schutz für deine studierenden Kinder. Denn bei ihnen kommt es im Regelfall nicht darauf an, ob sie mit dir unter einem Dach leben. 

Wichtiger Hinweis: bei der Mitversicherung deiner Kinder solltest du dringend darauf achten, wie lange sie als mitversichert gelten. Hier gibt es sehr große Unterschiede auf dem Markt!

Profi Tipp für die ältere Generation: Solltest du das 50. Lebensjahr erreicht haben, so prüfe gerne deine Privathaftpflichtversicherung auf einen besonderen „Generationen-Tarif“. Oftmals bieten Versicherer für diese Zielgruppe einen besonders günstigen Schutz an!

Was muss meine Privathaftpflichtversicherung beinhalten?

Auch bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es, wie in vielen anderen Bereichen auch, sehr große Unterschiede bei den Tarifen. Es gibt leistungsstarke, schwache und welche, die man niemandem zumuten möchte. Welcher Tarif der Richtige für dich ist, hängt in erster Linie von deiner persönlichen Lebenssituation ab. 

!!!WICHTIG!!! die nachfolgenden Informationen sind beispielhaft und NICHT vollständig – welche Leistungen im konkreten dein Tarif beinhalten muss, sollte von einem Fachmann geprüft werden!

Die Versicherungssumme bei deiner Privathaftpflichtversicherung

Die Versicherungssumme beschreibt die maximale Schadenersatzleistung, die dein Versicherer für dich bezahlen wird.

Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme bei Personen und Sachschäden gut und gerne im zweistelligen Millionenbereich liegen – je höher, desto besser. Einige Anbieter werben mit Deckungssummen um die 50 Mio. bis 60 Mio. EUR. Das sieht auf den ersten Blick richtig gut aus, ist in der Praxis häufig aber nicht ganz so toll wie es aussieht. Du solltest immer darauf achten, wie hoch die Deckungssumme „je Schadenereignis“ ist. Diese ist meist wesentlich niedriger und ob du es tatsächlich schaffst, in einem Jahr mehrere Schäden im Millionenbereich zu verursachen, wagen wir zu bezweifeln. 

Wesentlich wichtiger als die Versicherungssumme ist das „Kleingedruckte“. Denn hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Im Folgenden stellen wir dir einige wichtige Dinge vor. Bitte beachte unbedingt, dass viele Versicherer ihre Klauseln unterschiedlich schreiben! Nur weil vorne „mitversichert“ steht, heißt das noch lange nicht, dass die Klausel in den Versicherungsbedingungen auch kundenfreundlich formuliert wurde. 

Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür geradestehen. Eigentlich ein sehr einfacher Grundsatz, der dennoch seine Ausnahmen findet. Denn fügst du jemandem bei der Ausübung eines Gefallens, z.B. weil du deinem Kumpel beim Umzug geholfen hast und dabei der Fernseher zu Bruch ging, einen Schaden zu, so haftest du in den meisten Fällen nicht. Ein Tarif, der diesen Zusatz nicht beinhaltet, wehrt dann den Schaden von dir ab … was natürlich für den Kumpel besonders doof ist.

Ganz sicher möchtest du in diesem Fall, dass dein Kumpel einen Schadenersatz von deinem Versicherer erhält. Achte daher darauf, dass Gefälligkeitsschäden in deinem Tarif mitversichert sind.

Verlust von privaten und beruflichen Schlüsseln

Lebst du zur Miete? Hat dir dein Chef den Firmenschlüssel anvertraut? Dann solltest du dringend auf diese Klausel achten!
Der Schlüssel oder die Codekarte an sich haben häufig keinen sonderlich großen Wert, doch wenn nach dem Verlust die komplette Schließanlage getauscht werden muss, so kann das schnell deinen finanziellen Rahmen sprengen. Der Schaden liegt hierbei schnell bei 30.000 EUR – 50.000 EUR. 

Deliktunfähige Personen

Hast du minderjährige Kinder, so ist diese Klausel ein „must have“! Denn bei deliktunfähigen Personen besteht im Grunde nach keine gesetzliche Haftung. Ärgerlich, wenn der Haftpflichtversicherer den Schaden nicht bezahlt, sondern ihn von dir abwehrt. Durch diesen Zusatz kommt der Versicherer für den Schaden auf, obwohl du Kraft der Gesetzeslage nicht dafür haften müsstest.

Marktgarantie

Ist ein Schaden mal nicht versichert, gibt es aber auf dem deutschen Markt einen Versicherer, der dafür aufkommen würde, so reguliert dein Versicherer den Schaden anhand der Versicherungsbedingungen des jeweils anderen Versicherers. Das hört sich schonmal gut an und sorgt für ein ruhiges Gewissen. Ganz so cool ist es dann in der Praxis aber nicht. Denn häufig sind auch hier die Leistungen im Kleingedruckten sehr eingeschränkt. Dennoch eine Klausel, die in der Praxis immer wieder dafür sorgt, dass man im Falle einer Ablehnung, dennoch Chancen hat final eine Versicherungsleistung zu erhalten.

Nebenberufliche Tätigkeiten

Wer nebenbei eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt, benötigt in aller Regel eine vollumfängliche Betriebshaftpflichtversicherung. Doch häufig sind die Umsätze sehr moderat und eine passende Versicherungslösung kann dann schnell den gesamten Gewinn auffressen. Über gute Privathaftpflichtversicherungen kann ein Teil der Haftpflichtrisiken häufig vollkommen beitragsneutral versichert werden. Doch in aller Regel bietet der Privathaftpflichtversicherer die kostenfreie Mitversicherung nur für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten an. Hier ist oberste Vorsicht geboten!

Wichtiger Hinweis: Eine vollumfängliche Betriebshaftpflichtversicherung bietet in aller Regel einen wesentlich umfangreicheren Schutz an. Nur hierüber können die tatsächlichen Risiken deiner Tätigkeit richtig versichert werden – du solltest dich dringend beraten lassen!

Mietsachschäden in der Wohnung sowie in Hotels und sonstigen Ferienunterkünften

Wer in einer Mietwohnung lebt, wird häufig in seinem Mietvertrag die Klausel finden, dass eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Dem Vermieter geht es in erster Linie darum, dass Schäden an der Mietsache durch eine Private-Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Nur wer bei der Wahl des Tarifes darauf achtet, dass solche Schäden mitversichert sind, kann im Schadenfall auch eine Versicherungsleistung beziehen.

Dasselbe gilt auch für Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Schiffskabinen etc. Hier solltest du dringend darauf achten, dass auch „bewegliche Sachen“ (Inventar) versichert ist.

Wichtiger Hinweis: Glasscheiben wie z.B.: Duschkabinen, Fenster, Balkontüre etc. sind in den meisten Fällen nicht vom Versicherungsumfang erfasst – hiergegen solltest du dich mit einer Glasversicherung versichern.

Neuwert anstatt Zeitwert

Der Gesetzgeber verlangt lediglich den Ersatz des Zeitwertes. Das führt in der Praxis häufig zu Unstimmigkeiten. Insbesondere dann, wenn die Funktion einer Sache noch gegeben ist, die Sache an sich aber schon so alt ist, dass sie auf dem „Papier“ eigentlich nichts mehr wert ist. Über die Neuwertentschädigung suggerieren einige Versicherer, dass auf Kundenwunsch der Neuwert für eine Sache geleistet wird. Hier solltest du aber genau in den Bedingungen lesen. Meistens ist es so, dass zahlreiche Sachen, wie z.B. elektronische Geräte, Smartphones, Laptops etc. von dieser Leistungsart ausgenommen werden. Ebenfalls finden sich häufig Klauseln die besagen, dass wenn eine Sache über zwölf Monate alt ist, sie ebenfalls nicht mehr neuwertig entschädigt werden kann … das sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

Für Eigenheimbesitzer ein unerlässlicher Bestandteilt! Denn sollten sich beispielsweise bei einem Sturm Dachziegel lösen und diese jemanden verletzen oder wurde im Winter schlichtweg der Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen, so können die Schäden schnell sehr teuer werden.
Gute Privathaftpflichtversicherungen schließen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das selbstbewohnte Objekt häufig völlig kostenfrei mit ein. Solltest du mehrere Objekte oder auch unbebaute Grundstücke besitzen, so lasse dich bitte dringend beraten!